Nutzungsvereinbarung für Bildrechte (Lizenzvertrag)

hier: AltOpelQuartett

Zwischen dem Lizenzgeber und Martin Mühle (4 Räder & 1 Brett), Kötzschenbroder Straße 10b, 01139 Dresden (nachfolgend 4 Räder & 1 Brett genannt) wird folgende Vereinbarung zur Nutzung und Verwendung, insbesondere Veröffentlichung von Lichtbildwerken / Lichtbildern / Filmen / Grafiken (nachfolgend Werke genannt) geschlossen:

1. Lizenzart

Der Lizenzgeber räumt 4 Räder & 1 Brett gemäß nachfolgenden Bedingungen ein nichtausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes, von der Auflage und/oder inhaltlich unbeschränktes, unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den nachfolgend in der Anlage aufgeführten Werken ein. Der Lizenzgeber überträgt 4 Räder & 1 Brett sowohl für eine redaktionelle als auch kommerzielle Nutzung der Werke die Rechte zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG), das Recht zur Ausstellung (§ 18 UrhG), das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19 UrhG), das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), das Senderecht (§§ 20, 20a, 20 b UrhG), das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21 UrhG), das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22 UrhG) sowie das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung (§ 23 UrhG) an den Werken. Das eingeräumte Nutzungsrecht erstreckt sich auf sämtliche Nutzungsarten (z. B. weltweites Internet, Print, digitale Medien, e-Mail, Social Media und Anwendungen, CD und alle künftigen Medien), sowie auf jegliche derzeitig oder künftig bekannten Medien und/oder Formate.

2. Garantie und Haftung des Lizenzgebers – Freistellung

Der Lizenzgeber garantiert 4 Räder & 1 Brett, dass die Werke nicht gegen Urheberrechte, Markenrechte, das Recht auf Privatsphäre, Publizitätsrechte oder andere Rechte Dritter verstoßen oder Dritte beleidigen bzw. in Verruf bringen.
Der Lizenzgeber versichert, dass auf den Werken eventuell abgebildete Personen mit der Veröffentlichung – auch im Internet – einverstanden sind, es sei denn, dass ein solches Einverständnis nicht erforderlich ist (§ 23 KUG) und ohne dass hierfür weitere Vergütungen zu leisten sind. Dies gilt auch für die Verwendung der Werke zu Werbezwecken.
Der Lizenzgeber stellt 4 Räder & 1 Brett von allen Forderungen und Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten bezüglich der Werke frei, welche durch die schuldhafte Verletzung dieser Nutzungsbedingungen und der vorstehenden Rechteeinräumung eingetreten sind.
Der Lizenzgeber wird 4 Räder & 1 Brett unverzüglich davon informieren, wenn Dritte Forderungen und/oder Ansprüche gegen ihn wegen der Verwendung der Werke geltend machen.

3. Urheberbezeichnung

Der Urheber der zur Verfügung gestellten Werke der Werke verzichtet auf eine Urheberbezeichnung am Werk. Die namentliche Nennung des Fahrzeugbesitzers bleibt hiervon unberührt.

4. Vergütung

Die Einräumung der Nutzungslizenz erfolgt unentgeltlich.

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